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EU-Klima-Benchmarks und ESG-Offenlegungen erklärt

Auf die Anbieter von Benchmarks kommen umfangreiche neue Offenlegungspflichten zu: Das ist eine Folge des 10-Punkte-Aktionsplans für nachhaltige Finanzen, den die EU-Kommission im März 2018 beschlossen hat. Dazu gehört die Berichterstattung darüber, ob und wie sie ESG-Kriterien in ihre Prozesse einbeziehen. Zudem sollen zwei neuen Arten von Klima-Benchmarks den Anlegern helfen, die CO2-Auswirkungen ihrer Investitionen zu verstehen.

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EU-Klima-Benchmarks und ESG-Offenlegungen erklärt

Erfahren Sie mehr über

  • die angesichts des EU-Aktionsplans geänderte Benchmark-Verordnung.
  • wichtige rechtliche Vorgaben und Umsetzungsfristen.
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